Pflegestufen und Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde 1996 eingeführt, seit dem erhalten Pflegebedürftige eine Pflegestufe die ursprünglich in drei Stufen eingeteilt war. Leistungen der Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) festgelegt.
Der Anfang, so gehen Sie vor
Sie oder Ihre Angehörige stellen schriftlich einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse zum erhalt von Pflegeleistungen. Die Krankenkasse teilt sich intern in eine Pflegekasse auf. Die Überprüfung der Pflegenotwendigkeit wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführt. Ihre Pflegekasse beauftragt den MDK die Pflegebegutachtung bei Ihnen in der häuslichen Umgebung durch zu führen.
Der MDK wird sich schriftlich bei Ihnen melden mit einem Terminvorschlag, in der Regel sind die Prüfer Pflegekräfte oder auch Ärzte die vom MDK beauftragt werden die Begutachtung durch zu führen.
Pflegegeld
Wird jemand von Angehörigen oder einer privaten Pflegeperson versorgt besteht Anspruch auf Pflegegeld in folgendem Umfang.
Sachleistung
Nehmen Sie einen Pflegedienst in Anspruch, erhöht sich das Pflegegeld in folgendem Umfang.
Pflegegeld - Kombinationsleistung
Wird die Pflege von einem Angehörigen in Verbindung mit einem Pflegedienst ausgeführt, besteht Anspruch auf Kombinationsgeldleistungen. Diese setzen sich prozentual zusammen nach Abrechnung des Pflegedienstes. Kontaktieren Sie uns und wir errechnen Ihnen wie Hoch ihr Anspruch bei gewünschter Pflege ist.
Pflegehilfsmittel
Eine gute akkurate Pflege kann nur mit richtigen Hilfsmitteln erfolgen, dafür besteht ebenfalls Anspruch nach Einstufung in der
Pflegeversicherung. Wichtige Hilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett können vom Hausarzt verordnet werden und diese werden
Ihnen dann von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt.
Für Verbrauchsmaterialen z.B. Handschuhe oder Betteinlagen stehen ihnen
im Monat 40€ zur Verfügung.
Betreuungsgeld
Alle Pflegebedürftigen können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen (§ 45b SGB XI). Dafür stehen monatlich 104 € (Grundbedarf) bzw. 208 € (erhöhter Bedarf) zur Verfügung.
Viele Informationen
Viele Menschen werden überrascht von einer beginnenden oder akuten Pflegebedürftigkeit, sei es die eigene oder die eines Angehörigen. Mit Pflege beschäftigt sich in der Regel niemand bis sie benötigt wird. Die ganzen Masse an Informationen zu verarbeiten kann sehr anstrengend sein. Gerne setzen wir uns mit Ihnen in einem unverbindlichen persönlichem Gespräch zusammen und beantworten alle Ihre aufkommenden Fragen. .