Beratung

 

Beratung

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Unser Versorgungsgebiet ist das nördliche Rheinland-Pfalz

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Sie dann, wenn Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maß der Hilfe bedürfen.

ALS KRANKHEITEN ODER BEHINDERUNGEN GELTEN:

  • Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat
  • Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
  • Störungen des Zentralnervensystems, wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen
  • sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

Bei der Pflegebedürftigkeit wird auf den Hilfebedarf bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens abgestellt, nicht jedoch auf einen allgemeinen Betreuungsbedarf.

  • IM BEREICH DER KÖRPERPFLEGE
    das Waschen, das Duschen, das Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, das Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung
  • IM BEREICH DER ERNÄHRUNG
    das mundgerechte Zubereiten Ihrer Nahrung, die Aufnahme Ihrer Nahrung
  • IM BEREICH DER MOBILITÄT
    das Aufstehen und das Zu-Bett-Gehen, das An- und Auskleiden
    das Gehen, das Stehen, das Treppensteigen
    das Verlassen und Wiederaufsuchen Ihrer Wohnung
  • IM BEREICH DER HAUSWIRTSCHAFTLICHEN VERSORGUNG
    das Einkaufen das Kochen das Reinigen der Wohnung das Spülen
    das Wechseln und Waschen Ihrer Wäsche und Bekleidung, das Beheizen der Wohnung